3. Dieses Urteil wird der Beschwerdeführerin, der Beschwerdegegnerin (Y.________ GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt R.________), dem Betreibungsamt Zug und dem Obergericht des Kantons Zug, Justizkommission, als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 15. September 2005 Im Namen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Schweizerischen Bundesgerichts Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber: