1. Das Betreibungsamt Zug stellte der X.________ AG in der gegen sie laufenden Betreibung Nr. xxxx am 2. Juni 2005 die Konkursandrohung zu. Gegen diese Verfügung erhob die X.________ AG Beschwerde, welche das Obergericht des Kantons Zug, Justizkommission, als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs mit Urteil vom 1. Juli 2005 abwies. Die X.________ AG hat das Urteil der kantonalen Aufsichtsbehörde mit Beschwerdeschrift vom 14. Juli 2005 (rechtzeitig) an die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts weitergezogen und beantragt, das angefochtene Urteil und die Konkursandrohung seien aufzuheben.