A. A.a Der Einzelrichter im summarischen Verfahren des Bezirks Winterthur verarrestierte mit Arrestbefehl vom 4. April 2001 für eine Forderung der X.________ AG von Fr. 2'850'000.-- nebst Zins zu 5% seit 1. Juli 1997 diverse Liegenschaften von Y.________ in der Stadt A.________. Die Forderung gründet auf einem Darlehen über Fr. 2'850'000.-- von Dr. Z.________ an Y.________. Die Forderung wurde von jenem an die X.________ AG zediert.