die Feststellung von Pflichtwidrigkeiten der Dienststelle Laupen bei der konkursamtlichen Liegenschaftsverwaltung B.________-GBBl. Nr. __2. Mit Entscheid vom 4. Juli 2005 trat die Aufsichtsbehörde auf die Beschwerde nicht ein. 1.3 Mit Eingabe vom 18. Juli 2005 hat X.________ die Sache an die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts weitergezogen. Er hat darin ersucht, ihm für die Begründung der Beschwerde eine Fristverlängerung bis zum 5. August 2005 zu gewähren, da es ihm nicht möglich gewesen sei, seinen Treuhänder zu erreichen, welcher die Buchhaltung des Betreibungsamtes kontrolliere.