Die Einzelfirma X.________ und die einfache Gesellschaft R. und S. X.________ erhielten dadurch ihre volle Verfügungsfähigkeit zurück. Die Schlussabrechnungen über das widerrufene Konkursverfahren vom 20. Februar 2004/18. März 2004 wurden von X.________ durch Beschwerden angefochten, welche jedoch von der Aufsichtsbehörde mit Entscheid vom 25. Mai 2004 abgewiesen wurden. 1.2 Mit Beschwerde vom 17. Mai 2005 an das Obergericht des Kantons Bern, Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen, beantragte X.________ die Feststellung von Pflichtwidrigkeiten der Dienststelle Laupen bei der konkursamtlichen Liegenschaftsverwaltung B.________-GBBl.