Horgen als unterer Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen rechtzeitig die Neuschätzung des Grundstücks. Mit Verfügung vom 9. Dezember 2002 stellte der Präsident der unteren Aufsichtsbehörde der P.________ AG die vom Sachverständigen Y.________ durchgeführte Neuschätzung mit dem Ergebnis von Fr. 2'770'000.-- zur Stellungnahme zu.