Das Betreibungsamt Laufen stellte am 12. Februar 2001 für die Betreibungen Nr. yyy der Steuerverwaltung S. für Fr. 2'108. 40 und Nr. zzz der Krankenversicherung X. für Fr. 2'758. 30 gestützt auf den Pfändungsvollzug vom 10. Januar 2001 die Pfändungsurkunde gegen die Schuldnerin A. aus. Mit Entscheid vom 24. April 2001 hiess die Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Basel-Landschaft (Dreierkammer des Obergerichts) die Beschwerde der Krankenversicherung X. teilweise gut und stellte fest, dass ihre Forderung im Umfang von Fr. 2'356. 80 zuzüglich Betreibungskosten gemäss Art. 219 Abs. 4 SchKG in der 2. Klasse privilegiert sei;