So hat dasBundesgericht in BGE 96 I 244 ff. entschieden, dieWarenumsatzsteuer für Lieferungen, die der Schuldnerwährend der Nachlassstundung mit Zustimmung des Sachwaltersausgeführt hat, sei eine Verbindlichkeit der Masse. Das hatauch die Vorinstanz zu Recht erwogen. Was für die vomSchuldner geschuldete Umsatzsteuer gegolten hat, findet nunauch Anwendung auf die Mehrwertsteuer (A. WINKELMANN/L. LÉVY/V. JEANNERET/O. MERKT/F. BIRCHLER, Basler Kommentarzum SchKG, Band III, N. 14 zu Art. 319, S. 2896). Masseverbindlichkeiten dürfen sofort bezahlt werden, dennsie werden vom Nachlassvertrag nicht erfasst.