44 VZG) - ordnet der Betreibungsbeamte eine (weitere) Schätzung des Grundstückes an ( Art. 140 Abs. 3 SchKG). In dieser "Revision der Schätzung" (Marginalie zu Art. 44 VZG) ist festzustellen, ob seit der Pfändung Änderungen im Werte des Grundstückes, wie namentlich infolge Wegfall von Lasten, eingetreten sind (Satz 1); das Ergebnis einer solchen neuen Schätzung ist den Beteiligten mitzuteilen (Satz 2) und die Bestimmung des Art. 9 Abs. 2 VZG findet entsprechend Anwendung (Satz 3).