A. Die Bank B.________ betreibt F.________ auf Grundpfandverwertung (Betreibung Nr. ...). Pfandgegenstand ist das im Eigentum der Schuldnerin stehende Einfamilienhaus an der Strasse S.________ in X.________. Das Betreibungsamt X.________ schätzte den Wert der Liegenschaft auf 3.9 Mio. Franken (Anzeige vom 18. September 2001). Auf Beschwerde der Schuldnerin hin veranlasste das Bezirksgericht Meilen als untere Aufsichtsbehörde über die Betreibungsämter eine neue Schätzung durch einen Sachverständigen. Die Neuschätzung ergab per 3. Januar 2002 einen Verkehrswert von rund 4 Mio. Franken bzw. für eine Veräusserung unter Zeitdruck einen Wert von 3 Mio. Franken.