2. Dieses Urteil wird den Beschwerdeführern, den Beschwerdegegnern (A.________ sen.; C.________, vertreten durch Rechtsanwalt Peter Bürki, Auerstrasse 2, Postfach 91, 9435 Heerbrugg), dem Betreibungsamt X.________ und dem Kantonsgericht St. Gallen als oberer kantonaler Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 22. Oktober 2002 Im Namen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Schweizerischen Bundesgerichts Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber: