2. Dieses Urteil wird der Beschwerdeführerin, dem Beschwerdegegner B._________, vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Thomas Gross, Bahnhofstrasse 22, Postfach 2957, 8022 Zürich, dem Betreibungsamt Z.________ und der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen für den Kanton Bern schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 10. September 2002 Im Namen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Schweizerischen Bundesgerichts Das präsidierende Mitglied: Der Gerichtsschreiber: