Sie erneuert den im kantonalen Verfahren gestellten Antrag. Ausserdem ersucht sie darum, dem Rechtsmittel aufschiebende Wirkung zuzuerkennen und das Verfahren bis zum Entscheid über die beim Bundesgericht ebenfalls eingereichte staatsrechtliche Beschwerde zu sistieren. Die kantonale Aufsichtsbehörde hat auf Gegenbemerkungen zur Beschwerde ausdrücklich verzichtet. Andere Vernehmlassungen sind nicht eingeholt worden.