Gegenstand Aufhebung eines Konkurses, SchKG-Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern, Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen, vom 10. Juli 2006 (ABS 06 239). Die Kammer hat nach Einsicht in den Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern, Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen, vom 10. Juli 2006, mit welchem auf die Beschwerde von X.________ betreffend die Konkurseröffnung vom 22. Mai 2006 nicht eingetreten wurde, in die Beschwerde vom 20. Juli 2006 (Postaufgabe), mit welcher X._____