4. Die Beschwerdeführer beantragen, die Nichtigkeit mehrerer Zahlungsbefehle und der darauf gestützten Betreibungen festzustellen. Sie begründen dies vorab mit der angeblich illegalen Zustellung der betreffenden Zahlungsbefehle (z.B. Begehren Nrn. 1 und 13). Wie dem Beschwerdeführer bereits im Urteil der erkennenden Kammer 7B.42/2001 vom 23. Februar 2001, E. 4, dargelegt worden ist, hat die Zustellung eines Zahlungsbefehls während der geschlossenen Zeiten ebenso wenig dessen Nichtigkeit zur Folge wie die Zustellung während der Betreibungsferien; die Missachtung von Art.