Nebenkosten könne in der ganzen Schweiz und auch in A.________ keine Wohnung gemietet werden, dass der Beschwerdeführer damit in keiner Weise darlegen kann, die Herabsetzung der Kosten der Wohnung auf Fr. 1'000.-- monatlich sei unmöglich und unzumutbar, dass somit auf die Beschwerde nicht eingetreten werden kann, dass mit dem Entscheid in der Sache das Gesuch um aufschiebende Wirkung gegenstandslos wird, dass das Beschwerdeverfahren grundsätzlich kostenlos ist (Art. 20a Abs. 1 SchKG), erkannt: 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.