1. 1.1 In den von der Bank Z.________ gegen die Eheleute X.________ und Y.________ eingeleiteten Betreibungen Nrn. 1 und 2 teilte das Betreibungsamt A.________ den beiden mit Formular vom 26. August 2005 mit, dass die Gläubigerin mit Begehren vom 23. August 2005 die Verwertung der Pfandliegenschaft verlangt habe. Das Betreibungsamt wies X.________ und Y.________ mit Verfügung vom 29. September 2005 alsdann an, sich im Hinblick auf die Schätzung der Liegenschaft am 4. Oktober 2005 (13.30 Uhr) in dieser einzufinden oder sich vertreten zu lassen, um dem Amt eine Besichtigung zu ermöglichen. X.________