An ein Gesuch um Wiederherstellung der Frist seien keine hohen formellen Anforderungen zu stellen. Es könne aber auch nicht ausreichen, dem Betreibungsamt kommentarlos ein Arztzeugnis zu schicken. Das Gesuch sei demnach abzuweisen. 2.2 Der Beschwerdeführer trägt dagegen vor, er habe am 30. Mai 2006 notfallmässig ins Spital A.________ eingeliefert werden müssen, da er das Bewusstsein verloren habe. Die ersten fünf Tage sei er auf der Intensivstation gewesen. Da er Diabetiker sei, könnten solche Situationen oft eintreten. Vor der Einlieferung ins Spital seien "drei schlimme Tage vorausgegangen".