1. 1.1 X.________ wurde von der Krankenkasse Y.________ über Fr. 1'639.20 nebst Zins und Kosten betrieben. Der Zahlungsbefehl wurde dem Schuldner am 23. Mai 2006 zugestellt, und das Betreibungsamt wies den am 20. Juni 2006 erhobenen Rechtsvorschlag als verspätet ab. In der Folge reichte X.________ dem Betreibungsamt kommentarlos ein Arztzeugnis ein. Daraus geht hervor, dass der Schuldner vom 30. Mai bis 16. Juni 2006 hospitalisiert und zu 100 % arbeitsunfähig war.