2. Dieses Urteil wird der Beschwerdeführerin, dem Beschwerdegegner (V.________), dem Betreibungs- und Konkursamt Berner Jura-Seeland, Dienststelle Nidau, und der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen für den Kanton Bern schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 25. September 2002 Im Namen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Schweizerischen Bundesgerichts Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber: