2. Dieses Urteil wird der Beschwerdeführerin, der Beschwerdegegnerin, dem Betreibungs- und Konkursamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Wangen, und der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen für den Kanton Bern schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 22. März 2004 Im Namen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Schweizerischen Bundesgerichts Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber: