A. X.________ hat mit Eingabe vom 5. Juni 2006 bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Solothurn gegen die Konkursandrohung (Betreibung Nr. 1 des Betreibungsamts A.________) vom 19. Mai 2006 Beschwerde eingereicht mit der Begründung, er habe dem Handelsregisteramt Basel-Landschaft mit Schreiben vom 5. Juni 2006 die Löschung seiner Einzelfirma Y.________ beantragt. Mit Entscheid vom 6. Juli 2006 wurde die Beschwerde abgewiesen.