Fritzsche/Walder, Schuldbetreibung und Konkurs nach schweizerischem Recht, 1984, § 13 N. 22; Nichtigkeit: Amonn/Walther, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 2003, § 11 N. 35). Ein anderer Teil der Lehre differenziert die jeweilige Folge (aufgeschobene Wirkung - Anfechtbarkeit - Nichtigkeit) nach Art der Betreibungshandlung. Dabei herrscht zumindest insoweit Übereinstimmung mit dem Bundesgericht, als dass bei Zustellung des Zahlungsbefehls während den Betreibungsferien überwiegend von einer bloss aufgeschobenen Wirkung ausgegangen wird (Thomas Bauer, in: Staehelin/ Bauer/Staehelin, Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, 1998, N. 54 f. zu Art. 56 SchKG;