Der für allgemeine Versicherungen und Diverses eingesetzte Betrag von Fr. 150.-- reiche somit aus, um die Hausratversicherung zu bezahlen. 1.2 Die Beschwerdeführer tragen dagegen vor, sie seien mit dem Entscheid nicht einverstanden, da ein Betrag von Fr. 150.-- pro Monat nicht ausreiche, um alle Versicherungskosten zu decken. Es treffe auch nicht zu, dass es sich bei der Versicherung Z.________ um eine Lebensversicherung handle, sondern um eine Versicherung, die notwendig sei, wenn man Besitzer einer Eigentumswohnung sei.