Sollten sich die Prämien erhöht haben, obliege es den Beschwerdeführern, dies beim Betreibungsamt geltend zu machen. Die Autoversicherung sei Bestandteil der Fr. 693.15, die für die Fahrt zur Arbeit eingesetzt worden seien. Dabei seien die Steuern (Fr. 35.25), die Versicherung (Fr. 154.65), der Leasingzins (Fr. 426.25), das Benzin (Fr. 77.--) und kleinere Unterhaltskosten berücksichtigt. Die Beschwerdeführer zeigten nicht auf, inwiefern diese Berechnung falsch sein sollte. Bei zusätzlichen Kosten obliege es auch hier den Beschwerdeführern, eine Anpassung des Existenzminimums beim Betreibungsamt zu beantragen.