1. 1.1 Nachdem das Betreibungsamt Winterthur III am 4. Januar 2005 die Pfändung gegen Y.________ vollzogen hatte, wurde das den Anteil des Letzteren am Existenzminimum von Fr. 1'764.-- übersteigende Einkommen für die Dauer eines Jahres (bis 4. Januar 2006) gepfändet. Mit Eingabe vom 21. Februar 2005 erhob X.________ beim Bezirksgericht Winterthur als untere kantonale Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen dagegen Beschwerde. Sie beantragte im Wesentlichen, es sei das Betreibungsamt und Y._____