In der Betreibung Nr. xxx wurden Z.________ am 12. Mai 2004 vom Betreibungsamt Zürich 9 das Verwertungsprotokoll und die Abrechnung zugestellt. Die von Z.________ dagegen eingereichte Beschwerde wurde vom Bezirksgericht Zürich, 3. Abteilung, als untere Aufsichtsbehörde mit Beschluss vom 24. Mai 2004 abgewiesen. Der dagegen eingereichte Rekurs wurde vom Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, als obere kantonale Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen am 9. Juni 2004 abgewiesen. Z.________ hat die Sache mit Beschwerde vom 15. Juni 2004 an die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts weitergezogen.