__ AG (vormals Personalvorsorgestiftung der A.________ AG) Beschwerde ein und verlangte im Wesentlichen (Hauptantrag), dass der Konkursverwaltung zu untersagen sei, das Vergleichsangebot der Bank X.________ anzunehmen, und es seien die Konkursverwaltung und der Gläubigerausschuss anzuweisen, dieses Vergleichsangebot zur Beschlussfassung der Gläubigergesamtheit zu unterbreiten. Zur Begründung wurde ausgeführt, dem Gläubigerausschuss sei von der 1. Gläubigerversammlung ausdrücklich die Prozessführungsbefugnis, mithin auch die Befugnis zum Abschluss von Vergleichen abgesprochen worden.