17 SchKG (vgl. BGE 129 III 400 E. 1.1 S. 401; 121 III 35 E. 1 S. 36; Amonn/ Walther, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 7. Aufl. 2003, § 6 Rz. 7) verkannt habe, wenn sie angenommen hat, das Schreiben des Betreibungsamtes betreffend die Vollstreckbarkeit des erwähnten "Schiedsurteils" stelle keine konkrete auf den Verfahrensgang einwirkende Massnahme dar, und den Nichteintretensentscheid der unteren Aufsichtsbehörde bestätigt hat, dass auf die Beschwerde nicht eingetreten werden kann (Art.