Gegenstand Vollstreckung, SchKG-Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, als oberer kantonaler Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen vom 15. Juni 2006 (NR060039). Die Kammer hat nach Einsicht in den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, als oberer kantonaler Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen vom 15. Juni 2006, mit welchem die Beschwerde der X.________ AG in Liquidation gegen den Nichteintretensbeschluss der unteren Aufsichtsbehörde über die Betreibungsämter vom 9. Mai 2006 betreffend das Schreiben des Betreibungsamtes Zürich 9 vom 12. April 2006 zum "Urteil des Schiedsgerichts A._