2. Dieses Urteil wird der Beschwerdeführerin, dem Betreibungs- und Konkursamt A.________, Dienststelle B.________, und der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen für den Kanton Bern schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 8. Juli 2004 Im Namen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Schweizerischen Bundesgerichts Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber: