1. 1.1 Am 15. März 2004 reichte X.________ bei der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen für den Kanton Bern eine Beschwerde gegen das Betreibungs- und Konkursamt A.________, Dienststelle B.________, ein. Tags darauf forderte die Präsidentin der Aufsichtsbehörde das Betreibungs- und Konkursamt zur Vernehmlassung binnen 15 Tagen auf. Mit Eingabe vom 3. Juni 2004 beschwerte sich X.________ bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts wegen Rechtsverzögerung und Rechtsverweigerung im Sinne von Art. 19 Abs. 2 SchKG, weil noch kein Entscheid ergangen sei.