C. X.________ hat den Entscheid der oberen Aufsichtsbehörde mit Beschwerdeschrift vom 11. Mai 2003 (rechtzeitig) an die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts weitergezogen und beantragt im Wesentlichen die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses sowie die Festsetzung seines Existenzminimums auf Fr. 6'693.10. Weiter ersucht er um unentgeltliche Prozessführung und Rechtsverbeiständung sowie um aufschiebende Wirkung. Die obere Aufsichtsbehörde hat anlässlich der Aktenüberweisung angemerkt (Art.