1. In der beim Betreibungsamt Zürich 1 gegen X.________ hängigen Betreibung Nr. ... wurde dessen Liquidationsanteil am unverteilten väterlichen Nachlass gepfändet. Mit Schreiben vom 3. Oktober 2001 liess das Betreibungsamt X.________ wissen, dass der Gläubiger das Verwertungsbegehren gestellt habe und demnach eine Einigungsverhandlung im Sinne der Verordnung über die Pfändung und Verwertung von Anteilen an Gemeinschaftsvermögen (VVAG) durchzuführen sein werde. Gleichzeitig bemerkte es, dass sich mit einer Zahlung der noch offenen Forderung von Fr. 5'512.30 bis 2. November 2001 viel Mühe und Kosten vermeiden liessen. Mit Eingabe vom 1. November 2001 erhob X._____