in die Beschwerde vom 6. Juli 2006 (Postaufgabe), mit welcher X.________ den Beschluss der oberen Aufsichtsbehörde (Zustelldatum: 26. Juni 2006) rechtzeitig an die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts weitergezogen hat und beantragt, es sei ihm zur Ausarbeitung der Beschwerdebegründung eine Nachfrist zu gewähren, da die angesetzte Frist von zehn Tagen zu kurz gewesen sei, in Erwägung, dass es sich bei der Frist gemäss