mit Urteil vom 18. Oktober 2005 in Gutheissung der Klage der Erben von Y.________ die Beschwerdeführerin zur Zahlung von Fr. 3'799'004.90 nebst Zins verpflichtet und deren Rechtsvorschlag in der Arrestbetreibung im entsprechenden Umfang sowie für Arrestkosten von Fr. 1'933.-- und Zahlungsbefehlskosten von Fr. 410.-- beseitigt. Auch diesen Entscheid habe die Beschwerdeführerin mit Berufung weitergezogen. Am 30. Mai 2006 habe das Kantonsgericht alsdann über beide Berufungen entschieden. Das (zivilrechtliche) Urteil des Bezirksgerichts habe es vollumfänglich bestätigt. Ausser in zwei Anklagepunkten sei ebenfalls der Schuldspruch des Strafgerichts bestätigt worden.