Ausserdem ersucht sie darum, ihr für das bundesgerichtliche Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und in der Person ihres Anwalts einen unentgeltlichen Rechtsvertreter beizugeben. In seinem Aktenüberweisungsschreiben vom 5. Juli 2006 beantragt der Kantonsgerichtspräsident, es sei auf die Beschwerde nicht einzutreten; allenfalls sei sie abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Andere Vernehmlassungen sind nicht eingeholt worden.