_ nahm diese Verfügung am 23. Juni 2006 in Empfang. Mit einer vom 3. Juli 2006 datierten und noch am gleichen Tag zur Post gebrachten Eingabe führt sie (rechtzeitig) Beschwerde an die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts und verlangt im Hauptstandpunkt, Dispositiv-Ziffer 1 der Verfügung aufzuheben und die Sache zur materiellen Entscheidung an die obere kantonale Aufsichtsbehörde zurückzuweisen. Ausserdem ersucht sie darum, ihr für das bundesgerichtliche Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und in der Person ihres Anwalts einen unentgeltlichen Rechtsvertreter beizugeben.