1. 1.1 In der Strafuntersuchung gegen X.________ wegen Betrugs und Urkundenfälschung zum Nachteil von Y.________ sperrte das Verhöramt verschiedene Bankkonti und Bankdepots von X.________, auf die Vermögenswerte des Geschädigten im Werte von rund drei Millionen Franken geflossen waren. Aus den gesperrten Vermögenswerten wurde für den Unterhalt von X.________ ein Betrag freigegeben, den das Kantonsgericht Schwyz durch Beschluss vom 16. März 2000 auf monatlich Fr. 3'500.-- festsetzte. 1.2 Auf Begehren von Y.________ wurden die Vermögenswerte von X.________ auch mit Arrest belegt. Im betreffenden Betreibungsverfahren wurde mit Wirkung ab 2. Dezember 1999 X._____