1. 1.1 U.________ erhob mit Eingaben vom 19./21. Dezember 2002 und 8. Januar 2003 in der Betreibung auf Grundpfandverwertung Nr. aaa des Betreibungsamtes Diessenhofen Beschwerde. Sie stellte verschiedene Anträge und verlangte den Ausstand von Richter R.________. Mit Beschluss (BS.2003.1) vom 27. Januar 2003 wies das Obergericht des Kantons Thurgau als obere kantonale Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs das Ausstandsbegehren gegen Richter R.________, Präsident des Bezirksgerichts Diessenhofen als unterer Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibung und Konkurs, ab. In der Folge wies die untere Aufsichtsbehörde die Beschwerde mit Verfügung vom 13. März 2003 ab.