In der von der D.________ AG gegen die B.________ SA für einen Forderungsbetrag von Fr. 275'384. 35 eingeleiteten ordentlichen Betreibung Nr. ... stellte das Betreibungsamt Unterägeri der Betriebenen am 24. Januar 2001 den Zahlungsbefehl zu. In der Rubrik "Forderungsurkunde und deren Datum, Grund der Forderung" enthielt dieser den Vermerk "Kreditvertrag vom 17. und 18. September 1998". Mit Eingabe vom 5. Februar 2001 führte die B.________ SA beim Obergericht (Justizkommission) des Kantons Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs Beschwerde und verlangte die Vorausverwertung des Grundpfandes, das für die in Betreibung gesetzte Forderung hafte.