yyy und zzz vom 22. März 2004). Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hatte sich in einem steuerrechtlichen Beschwerdeverfahren unter anderem ebenfalls mit der Wohnsitzfrage zu befassen und entschied, dass der Wohnsitz von Z.________ sich in B.________ befinde. Das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 15. Januar 2004 ist von Z.________ an das Bundesgericht weitergezogen worden. Da dieser Entscheid noch aussteht, verfügte die Präsidentin der kantonalen Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen am 28. Mai 2004, die Beschwerdeverfahren Nrn. xxx, yyy und zzz würden sistiert. 1.2 Z.____