___ der Betreibungsschuldnerin die Gelegenheit ein, den Rechtsvorschlag zurückzuziehen, mit dem Hinweis, dass sie Klage einreichen werde, falls sie bis zum 15. März 2005 keine Rückzugserklärung erhalten sollte. Sie legte eine von ihr vorbereitete "Rückzugserklärung" mit folgendem Wortlaut bei: "Die Y.________ AG erklärt, den in Betreibung Nr. 1 des Betreibungsamtes Z.________ erhobenen Rechtsvorschlag vollumfänglich zurückzuziehen." Diese Erklärung wurde am 21. März 2005 von der Y.________ AG unterzeichnet. Unter Beilage dieser Erklärung reichte die Bank X.________ am 30. März 2005 das Fortsetzungsbegehren ein. Mit Schreiben vom 4. April 2005 liess das Betreibungsamt die Bank X._____