__ Beschwerde an die Aufsichtsbehörde des Kantons Schaffhausen über das Schuldbetreibungs- und Konkurswesen. Er beanstandete die Steigerungsbedingungen und das Lastenverzeichnis in verschiedenen Punkten, verlangte eine neue Schätzung des zu verwertenden Grundstücks und beantragte, die Zwangsverwertung abzusetzen und die Zustimmung der Beteiligten zu einem Freihandverkauf einzuholen. Soweit die kantonale Aufsichtsbehörde auf die Beschwerde eintrat, hiess sie diese am 17. Mai 2002 teilweise gut. Sie wies das Betreibungsamt an, die Umtriebsentschädigung von Fr. 200.-- gemäss Verfügung Nr. 53/1999/6004 des Kantonsgerichts Schaffhausen aus dem Lastenverzeichnis zu streichen.