1. Das Betreibungsamt B.________ verwertete in der Grundpfandbetreibung Nr. 1 (Schuldner und Pfandeigentümer: X.________ und Y.________) durch öffentliche Steigerung vom 25. August 2005 das Grundstück Parzellen-Nr. 2, Grundbuch A.________, und schlug es Z.________ zu. Gegen die Verwertung gelangte X.________ am 3. September 2005 an die Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel-Landschaft und verlangte im Wesentlichen die Aufhebung der Zwangsverwertung. Die Aufsichtsbehörde wies die Beschwerde mit Entscheid vom 12. Dezember 2005 ab, soweit darauf eingetreten wurde.