Mit Entscheid vom 14. November 2003 wies die untere Aufsichtsbehörde die Beschwerde ab. Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts des Kantons Luzern als obere kantonale Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs wies mit Entscheid vom 22. Dezember 2003 den Beschwerde-Weiterzug ab, soweit darauf eingetreten wurde.