Das Konkursamt wies dieses Angebot am 20. Oktober 2003 zurück mit der Begründung, dass der geforderte Finanzierungsnachweis fehle. Gegen diese Verfügung erhob die Z.________ AG am 28. Oktober 2003 Beschwerde bei der Amtsgerichtspräsidentin I von Willisau als unterer kantonaler Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs und verlangte, dass das Konkursamt auf ihr Angebot eintrete; eventuell sei eine Nachfrist zur Einreichung des Finanzierungsnachweises anzusetzen. Mit Entscheid vom 14. November 2003 wies die untere Aufsichtsbehörde die Beschwerde ab.