_, Beschwerdeführer, gegen den Entscheid vom 17. Dezember 2001 des Obergerichts des Kantons Aargau (Schuldbetreibungs- und Konkurskommission) als oberer kantonaler Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen, betreffend Pfändungsankündigung, wird festgestellt und in Erwägung gezogen: __________________________________________ 1.- Das Betreibungsamt Rothrist kündigte in der gegen A.________ laufenden Betreibung Nr. ... am 28. August 2001 die Pfändung auf den 3. September 2001 an. Hiergegen erhob A.__