2. Dieses Urteil wird der Beschwerdeführerin, dem Beschwerdegegner (X.________, vertreten durch Fürsprecher Georg Friedli), dem Betreibungs- und Konkursamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Aarwangen, und der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen für den Kanton Bern schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 17. August 2004 Im Namen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Schweizerischen Bundesgerichts Die Präsidentin: Die Gerichtsschreiberin: