Daran knüpft auch der oben genannte BGE 129 III 683 an. Diesem Entscheid (wie auch dem darin zitierten Urteil des Bundesgerichts 1P.161/1991 vom 24. Juli 1991, E. 2, publ. in: JdT 1993 II S. 125) lag ein Sachverhalt zu Grunde, bei dem das ausländische Konkurserkenntnis bereits anerkannt und in der Schweiz ein "Mini-Konkurs" eröffnet worden war.